AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHS Haustechnik AG

1.     Die vorliegenden AGB der SHS Haustechnik AG („SHS“) bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages, Kaufvertrages oder Auftrages.  

2.     Alle von SHS erstellten Offerten und Offertunterlagen bleiben in deren Eigentum und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Drittenzugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden.  

3.     Nutzen und Gefahr gehen bei Werklieferung und Kauf bei Verbringen der Ware zum Standort beim Kunden auf diesen über.  

4.     Retouren: Sonderartikel, Spezialanfertigungen und speziell beschaffte Artikel (nicht Lagerartikel) können nicht zurückgenommen werden.  

5.     Wiederverkäufliche Lagerartikel in einwandfreiem, originalverpacktem Zustand werden nach vorheriger Absprache mit einem Abzug von 30% des Verkaufspreises zurückgenommen. Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten. Allfällige Kosten für Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden.  

6.     SHS gewährt dem Kunden eine Garantie für gelieferte Waren und Leistungen. Die nachfolgenden Bestimmungen über Garantiefristen und Garantieleistungen ersetzen – soweit zulässig – die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. 

7.     Der Kunde prüft die Beschaffenheit der Ware und der Leistungen nachderen Empfang bzw. Fertigstellung, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgangtunlich ist, und macht SHS von allfälligen Mängeln sofort Anzeige.  

8.     Bei berechtigter Beanstandung wird nach Wahl von SHS Ersatz geliefert, die Leistung nachgebessert oder eine Gutschrift erstellt. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Beweislast liegt beim Empfänger. Ausgenommen von der Garantie sind Verschleissteile.  

9.     Bei Neulieferungen wird für alle Produkte und Leistungen eine Garantie von 24 Monaten gewährt. Sofern der Produktelieferant andere Fristen gewährt, gelten diese.  

10.  Die Garantie beginnt nach Lieferung, mit dem Abschluss der Leistungen von SHS nach Inbetriebsetzung oder nach gültigem Übernahmeprotokoll.  

11.  Bei Materiallieferung, Ausführung von Montage- und Reparaturarbeiten gehen Nutzen und Gefahr nach Abnahme der Ware oder des Werks auf den Kunden über. 

12.  Eine Haftung für jeglichen weiteren Schaden wird wegbedungen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Fälle wie das Anbohren von nicht sichtbaren Leitungen in Wänden und Decken, Spannungsrisse in Keramikteilen und Defekte an älteren Komponenten. Vorbehalten bleibt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

13.  Auf bestimmte Leistungskomponenten gewährte Rabatte sind das Ergebnisindividueller Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden, wobei Retouren nicht zu berücksichtigen sind.  

14.  Erhöht der Gerätelieferant trotz Auftragsbestätigung den Verkaufspreis bis zur Auslieferung, so werden die Mehrkosten dem Kunden weiter verrechnet. 

15.  Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen fallen Mahnkosten und Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. an. Informationen über Zahlungsverzug können an den Schweizerischen Verband Creditreform oder an die für den Rechtsweg zuständigen Behörden weitergeleitet werden. 

16.  DSG: Ihre Personendaten sind nur für den internen Gebrauch bestimmt und werden nicht an aussenstehende Personen oder Firmen weitergegeben. Die Ausnahmebildet Art. 15. Bitte lesen Sie auch den separaten Link «Datenschutz». Wenn Sieunseren detaillierten Prozess Datenauskunft lesen möchten, wenden Sie sich an den Datenschutzverantwortlichen und Geschäftsleiter, Herrn Peter Feuz oder an den Leiter Finanzen und Personal, Herrn Diego Fiesolani. 

17.  Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich. Allfällige AGB von Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der expliziten Anerkennung von SHS. 

18.  SHS behält sich Änderungen dieser AGB jederzeit vor. 

19.  Soweit Vertrag und diese AGB nichts Anderes vorsehen, gilt schweizerisches Recht. Der einzige Gerichtsstand befindet sich am Sitz von SHS.

Stand: Januar 2024

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